Die wichtigsten Änderungen der DSGVO waren die Einführung mehrerer Prinzipien des Datenschutzrechts wie die „Rechenschaftspflicht“ und „Privacy by Design“ (Datenschutz durch Technikgestaltung). Außerdem sind Unternehmen durch die DSGVO aufgefordert, mehr Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten zu übernehmen, die sie verarbeiten.
Datenschutz von Anfang an: Dieses Prinzip setzt voraus, dass Organisationen, die mit persönlichen Daten umgehen, den Datenschutz schon bei der Entwicklung ihrer Systeme berücksichtigen, statt die Auswirkungen ihrer Produkte oder Prozesse für die Datensicherheit erst im Nachhinein zu prüfen.
Nutzerrechte: Durch die DSGVO werden die bestehenden Nutzerrechte erweitert und durch diverse neue Rechte ergänzt. Unternehmen sollten ihre Systeme überprüfen und sicherstellen, dass sie in der Lage sind, diese Rechte zu wahren.
Strengere Regeln für die Benachrichtigung bei Verletzungen: Gemäß DSGVO müssen Organisationen über ein stabiles Benachrichtigungsverfahren verfügen und sich ihrer spezifischen Benachrichtigungspflichten bewusst sein.
Rechenschaft: Ihr Unternehmen muss nicht nur die in der DSGVO dargelegten Prinzipien erfüllen, sondern auch seine Konformität mit dem Prinzip der Rechenschaftspflicht unter Beweis stellen. Die Voraussetzung dafür sind umfassende und strukturierte interne Datenschutz-Richtlinien.
Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter: Gemäß DSGVO muss jedes Unternehmen, das EU-Nutzerdaten verarbeitet, prüfen, ob es Sinn macht, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Unternehmen, die regelmäßig große Datenmengen oder besonders sensible Informationen verarbeiten, sollten darüber nachdenken, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.